Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Wie gilt REACH für Stoffe, die nur intern produziert und eingesetzt werden?

Für lediglich intern bzw. für eigene Verwendungszwecke hergestellte Stoffe oder für daraus hergestellte Zubereitungen sind in der REACH-Verordnung, im Gegensatz zu nichtisolierten, standortinternen oder transportierten isolierten Zwischenprodukten, keine Ausnahmeregelungen vorgesehen. Bei den ausschließlich intern gebrauchten oder verwendeten Stoffen/Zubereitungen handelt es sich NICHT um ...

Stand: 16.06.2016

Dialog: 4691

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

-)Stoffe dar und sind bei deren Registrierung zu berücksichtigen. Die Verantwortung für deren Registrierung liegt beim Hersteller/Importeur dieser Stoffe, und mittelbar bei den Kunden als nachgeschaltete Anwender. Diese müssen ihre eigenen Verwendungen und die der ihnen nachgeschalteten Lieferkette berücksichtigen. Auch unter diesem Gesichtspunkt entstehen dem Mutterkonzern somit keine Registrierungs ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202