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Rechercheergebnisse

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Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

Definition.Verantwortlich für die Verschmutzungen sind die jeweiligen Nutzer (= Kunden), die ja auch allein über die Natur der Verschmutzungen informiert sind. Wenn diese Verschmutzungen nicht unter die Definition von Abfall gehören – und wenn die Reinigung der Erzeugnisse beim Mutterkonzern nicht unter Abfallbehandlung bzw. –entsorgung fällt –, so stellen diese Aktivitäten Verwendungen der jeweiligen (Verschmutzungs ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202

Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

sowie eine Betriebsanweisung zu erstellen, und das zur Beseitigung der Freisetzung bestimmte Personal anfangs und mindestens jährlich anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen. Zweckmäßigerweise können in der Unterweisung einige der in Anhang XVII Nummer 74 Abschnitt 5 „Schulungsbestandteile“ unter lit. a. genannten Informationen zu Gefahren, Risiken und Schutzmaßnahmen vermittelt werden, wie z.B.- chemische Eigenschaften ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800