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Rechercheergebnisse

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Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

sowie eine Betriebsanweisung zu erstellen, und das zur Beseitigung der Freisetzung bestimmte Personal anfangs und mindestens jährlich anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen. Zweckmäßigerweise können in der Unterweisung einige der in Anhang XVII Nummer 74 Abschnitt 5 „Schulungsbestandteile“ unter lit. a. genannten Informationen zu Gefahren, Risiken und Schutzmaßnahmen vermittelt werden, wie z.B.- chemische Eigenschaften ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

Unter REACH-Aspekten stellt der hier skizzierte Umgang mit den Erzeugnissen lediglich einen Gebrauch unter nachgeschalteten Anwendern dar.1. Annahme: die Erzeugnisse als solche enthalten keine Stoffe, die zur Freisetzung bestimmt sind (Art. 7 Abs. 1 REACH-Verordnung), und sie enthalten auch keine „SVHC-Stoffe“ (Art. 7 Abs. 2). Insofern entfallen etwaige Registrierungs- oder Mitteilungspflichten de ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202