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Gibt es eine Abgrenzung der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV zur G 25?

(UVV) steht der G 25 als anerkannte Regel der Arbeitsmedizin zur Verfügung. Dies gilt auch für den Einzelfall, wenn beispielsweise ein konkreter Anlass vorliegt, der den Unternehmer als medizinischen Laien nachvollziehbar an der Eignung zweifeln läßt. Und weiter: Die arbeitsmedizinische Untersuchung unterscheidet sich durch Feststellung u. a. einer tätigkeitsbezogenen Eignung grundsätzlich ...

Stand: 11.01.2015

Dialog: 15309

Müssen LKW-Fahrer, welche gemäß der Fahrerlaubnisverordnung ärztlich untersucht werden noch zusätzlich nach G 25 untersucht werden?

, dass die Benutzung von Arbeitsmitteln dazu geeigneten Beschäftigten vorbehalten ist, insbesondere das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel. Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung im Rahmen einer speziellen arbeitsmedizinischen Untersuchung wie Wunschuntersuchung (ArbSchG), anlassbezogene Untersuchung (BetrSichV) und tätigkeitsbezogene Untersuchung (UVV) steht der G 25 als anerkannte Regel ...

Stand: 12.06.2017

Dialog: 13223