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Gehört die Gabe einer Epilepsie-Tablette noch zur Ersten Hilfe?

ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Somit bekommt nicht derjenige Probleme, der dem Epileptiker hilft, sondern derjenige, der ihm wissentlich Hilfe verweigert! Ob das von Ihnen beschriebene Verfahren für den Einzelfall sinnvoll ist, sollte mit dem zuständigen Betriebsarzt abgesprochen werden. Unserer Auffassung nach spricht prinzipiell nichts dagegen. Umfangreiche Informationen ...

Stand: 18.06.2015

Dialog: 24090

Wie gehe ich als Ersthelfer, Führungskraft oder Fachkraft für Arbeitssicherheit damit um, wenn eine verunfallte Person die Erste Hilfe nicht annehmen möchte?

Grundsätzlich ist eine medizinische Behandlung von der Zustimmung des Patienten abhängig. Weigert sich eine im Betrieb verunfallte Person, Erste-Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist dies in jedem Fall zu dokumentieren. Auf die Dokumentation gehen wir im weiteren Verlauf der Antwort ausführlicher ein. Wie weiter zu verfahren ist, hängt von der jeweiligen Situation ab. Es ist im Einzelfall ...

Stand: 25.09.2014

Dialog: 22007