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Muss der Arbeitgeber Abdeckmaterial, wie z. B. Pflaster, zur Verfügung stellen, wenn vor dem Betreten der Rein- oder Produktionsräume ein Abdecken kleiner Verletzungen gefordert ist?

nicht zusammen mit dem „normalen“ Erste-Hilfe-Material aufbewahrt werden dürfen. Die Aufbewahrung muss gesondert erfolgen und der Zugriff auf die Antidote muss auf die Personen beschränkt sein, die damit im Notfall umgehen müssen und dürfen (z.B. durch den Betriebsarzt dafür qualifizierte Ersthelfer). Antidote stehen im Notfall dann sofort zur Verfügung, wenn der Ort der Aufbewahrung nahe der Stelle gewählt ...

Stand: 19.12.2023

Dialog: 43853

Dürfen in einem Desinfektionsraum Medikamente und Verbandsmaterial gelagert werden?

hinsichtlich der Arzneimittelversorgung den Teileinheiten von Krankenhäusern gleich (Gesetz über das Apothekenwesen - ApoG - § 14 Abs. 8). Die Lagerung und Aufbewahrung der Arzneimittel und Medizinprodukte in den Teileinheiten eines Krankenhauses hat nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln zu erfolgen (§ 32 Abs. 3 Nr. 4b Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO). Grundlegend fordert die ApBetrO ...

Stand: 04.04.2014

Dialog: 20821

Unterliegt das Verbandbuch dem Datenschutz und/oder der ärztlichen Schweigepflicht?

. Dazu sind nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz geeignete Maßnahmen zu treffen, z. B. Aufbewahrung unter Verschluss beim Ersthelfer bzw. bei der Ersthelferin, beim Betriebssanitäter bzw. bei der Betriebssanitäterin oder beim Betriebsarzt bzw. bei der Betriebsärztin.Wird die Dokumentation in elektronischer Form, z. B. durch den Ersthelfer oder die Ersthelferin geführt, ist durch technische Maßnahmen ...

Stand: 12.09.2024

Dialog: 4038