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Inwiefern ist die gesetzlich geregelte Verpflichtung zur ärztlichen Schweigepflicht im Berufskrankheitenverfahren eingeschränkt?

im Feststellungsverfahren durch behandelnde Ärzte an die Unfallversicherungsträger ist in § 203, SGB VII, geregelt: "Ärzte und Zahnärzte sind verpflichtet, dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen Auskunft über die Behandlung, den Zustand sowie über Erkrankungen und frühere Erkrankungen des Versicherten zu erteilen, soweit dies für die Heilbehandlung und die Erbringung sonstiger Leistungen erforderlich ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 20378

Wie läuft ein Antrag auf Anerkennung von Berufskrankheiten ab?

) erhalten:Für (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für Krankenversicherungen besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung einer Berufskrankheit für eine versicherte Person, wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte. Die Anzeige ist beim Unfallversicherungsträger oder der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle ...

Stand: 28.08.2024

Dialog: 4479