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Welche Möglichkeit hat ein Mitarbeiter, wenn dieser die Schutzimpfungen laut Betriebsarzt nicht an sich durchführen lassen möchte?

des oder der Beschäftigten (vgl. auch AMR 6.4)".Eine Ablehnung der Impfung nach ausführlicher arbeitsmedizinischer Beratung sollte in jedem Fall schriftlich festgehalten werden.Anmerkung:In bestimmten Fällen, z. B. bei Beschäftigten in Krankenhäusern, kann es sich um eine arbeitsrechtliche Nebenpflicht eines Arbeitnehmers handeln, ein Impfangebot anzunehmen. Der Arbeitgeber kann eine Einstellung ...

Stand: 12.11.2020

Dialog: 17615

Fragen zur Bekanntgabe des Immunstatus durch den Betriebsarzt an den Arbeitgeber bei gebährfähigen / schwangeren Frauen

an den Beschäftigten und nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden dürfen. § 6 Abs. 3 ArbMedVV führt hierzu aus: "Der Arzt oder die Ärztin hat 1. das Ergebnis sowie die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darüber zu beraten, 2. dem oder der Beschäftigten auf seinen oder ihren Wunsch hin das Ergebnis zur Verfügung zu stellen sowie 3 ...

Stand: 30.10.2014

Dialog: 22187