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Rechercheergebnisse

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Wie sind im Zusammenhang mit der ArbMedVV die Begriffe "regelmäßige Tätigkeit" sowie "regelmäßig und in größerem Umfang" definiert?

gibt es keine Grenzwerte, die Infektionskrankheiten sicher ausschließen. Das Risiko für eine Erkrankung hängt ab von der Expositionshöhe, von der Expositionsdauer, von dem Übertragungsweg, der Infektiosität des Erregers und der individuellen Immunitätslage der oder des Beschäftigten. Die Regelmäßigkeit einer Tätigkeit oder eines Kontaktes wird dadurch charakterisiert, dass die wiederkehrende ...

Stand: 01.08.2023

Dialog: 26592

Kann der Unternehmer die Form und Art der Einbestellung der Probanden für die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge frei wählen, also beispielsweise diese telefonisch einbestellen?

an der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge, dürfte dieser entsprechend ArbMedVV nicht mit der gefährdenden Tätigkeit beschäftigt werden. Für diesen Fall ist der Arbeitgeber sicher gut beraten, die Einbestellung entsprechend zu dokumentieren. Im Falle der Teilnahme der Beschäftigten an der arbeitsmedizinischen Beratung und Aufklärung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge ist bereits die Teilnahme erfüllt ...

Stand: 28.12.2015

Dialog: 21520