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Rechercheergebnisse

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Müssen Mitarbeiter, die regelmäßig Saunaaufgüsse durchführen arbeitsmedizinisch untersucht werden?

für die Durchführung einer Pflichtvorsorge.Die arbeitsmedizinische Beratung im Hinblick auf Hitzearbeitsplätze ist im gegebenen Fall jedoch obligatorisch: Nach einem Kommentar* zu § 6 „Raumtemperaturen" der Arbeitsstättenverordnung entspricht die Tätigkeit „Aufguss“ in der Sauna einem Hitzearbeitsplatz. Die Autoren des Kommentars weisen darauf hin, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich maximal für zehn ...

Stand: 08.10.2018

Dialog: 23847

Welche arbeitsmedizinische Vorsorge/Nachsorge muss der Arbeitgeber stellen, wenn er es bisher versäumt hat, die nicht rauchenden Beschäftigten vor Passivrauch zu schützen?

der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erforderlich. Sollten die Arbeitnehmer, welche bisher durch das gemeinsame Arbeiten mit Rauchern in einem Büro Passivrauch ausgesetzt waren, den Wunsch haben, eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu erhalten, so können sie diese als Wunschvorsorge von ihrem Arbeitgeber verlangen. Laut ArbMedVV ist Wunschvorsorge eine arbeitsmedizinische Vorsorge ...

Stand: 16.03.2016

Dialog: 26183