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Betrifft die Pflicht- bzw. Angebotsvorsorgen bei Feuchtarbeiten nur Chemikalienschutzhandschuhe (z.B. Nitril) oder betrifft es z.B. auch Strickhandschuhe oder Lederhandschuhe?

Da Strick- oder Lederhandschuhe keine flüssigkeitsdichten Handschuhe sind, fielen Tätigkeiten mit diesen Handschuhen bereits in der Vorversion der TRGS 401 nicht unter Feuchtarbeit. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge zur Feuchtarbeit war und ist daher nicht erforderlich. Das wird mit der neuen TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ in Abschnitt 2 (9) noch klare ...

Stand: 22.12.2022

Dialog: 42371

Wenn das Desinfizieren nach dem Handschuhtragen mehrmals pro Tag unverzichtbar ist, würde dies dann ausreichen, um einen Vorsorgeanlass Feuchtarbeit abzuleiten?

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Feuchtarbeit vorliegt.Die Notwendigkeit zur Pflichtvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), ist gegeben bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr pro Tag (Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a ArbMedVV), das entspricht nach TRGS 401 - "Gefährdung durc ...

Stand: 23.07.2023

Dialog: 43783