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Sind für Bademeister/Aufsichten im Bäderbetrieb arbeitsmedizinische Untersuchungen/Vorsorge erforderlich?

und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen."Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten. Bei den zu ergreifenden Arbeitsschutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse ...

Stand: 19.09.2018

Dialog: 42454

Welche persönlichen Daten der Beschäftigten hat der Arbeitgeber dem Betriebsarzt für die Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen zur Verfügung zu stellen?

Die normative Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in §3 Abs. 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - VorsorArbmedVV: „Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplat ...

Stand: 20.06.2014

Dialog: 21389