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Wie ist bei gegensätzlichen Aussagen von Betriebsarzt und Hausarzt zu verfahren?

zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hier anzuwenden.Der Hausarzt der Beschäftigten ist nicht vom Arbeitgeber im Sinne der BioStoffV oder im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) bestellt und hat zumeist auch nicht die geforderte Qualifikation (§ 7 Abs. 1 ArbMedVV) sowie nicht die nötigen Arbeitsplatzkenntnisse.Auch bei der Durchführung allgemeiner arbeitsmedizinischer Vorsorgemaßnahmen im Sinne ...

Stand: 14.03.2024

Dialog: 5615

Sind für Bademeister/Aufsichten im Bäderbetrieb arbeitsmedizinische Untersuchungen/Vorsorge erforderlich?

eine Pflichtvorsorge (§ 5 ArbMedVV) bzw. eine Angebotsvorsorge (§ 6 ArbMedVV) erforderlich ist. Daneben gibt es gemäß § 5a ArbMedVV noch die Wunschvorsorge auf Wunsch des Beschäftigten.Die Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorge kann sich insbesondere auch aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ergeben.Siehe hierzu § 3 Abs.1 ArbMedVV:"Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage ...

Stand: 19.09.2018

Dialog: 42454

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