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Was ist bei einem Einsatz von Flüchtlingen auf einem städtischen Bauhof zu beachten?

Bei einem Einsatz von Flüchtlingen auf einem Bauhof gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie bei der Beschäftigung von deutschen Beschäftigten.Allgemein gilt, dass der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln sowie die entsprechenden ...

Stand: 16.05.2018

Dialog: 42295

Wie kann der Unternehmer bei Flüchtlingen, die kein Deutsch sprechen, eine „rechtssichere“ Unterweisung gewährleisten?

-VBA.pdfKann eine Unterweisung in verständlicher Form und Sprache nicht mithilfe der aufgeführten Methoden und Handlungshilfen sichergestellt werden, kann das bedeuten, dass ausländische Beschäftigte in ihrer Muttersprache und ggf. mithilfe von Dolmetscherinnen und Dolmetschern unterwiesen werden müssen. Der Arbeitgeber muss dies im Einzelfall eigenverantwortlich entscheiden.Der Einsatz von Dolmetscherinnen ...

Stand: 17.04.2019

Dialog: 42680