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Welche Auswirkungen hat das drittes Geschlecht (divers) auf den betrieblichen Alltag?

, um eine diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung für alle Beschäftigten zu unterstützen.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Anhang, Nummer 4.1 "Sanitärräume") besagt aktuell, dass der Arbeitgeber Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für Frauen und Männer getrennt einzurichten hat oder eine getrennte Nutzung ermöglichen muss.Da diese Regelung das dritte Geschlecht nicht miteinbezieht, besteht ...

Stand: 14.02.2019

Dialog: 42593

Sind für geistig und körperlich behinderte Menschen, die in einer Werkstatt beschäftigt sind, arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge oder Angebotsvorsorge erforderlich?

, Montage, Holz- oder Metallverarbeitung etc.) in hinreichendem Umfang Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bereitzustellen. Hierzu gehören auch die arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge sowie notwendige Unterweisungen, etwa bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit Feuchtarbeit, Schweißarbeiten, Stäuben etc.Die Problemstellung besteht im Hinblick auf die beschäftigte Personengruppe ...

Stand: 27.06.2018

Dialog: 42319

Inwieweit sollte das dritte Geschlecht bei der Planung von Neubauten jetzt schon Berücksichtigung finden?

und Männer getrennt einzurichten hat oder eine getrennte Nutzung ermöglichen muss.Da diese Regelung das dritte Geschlecht nicht mit einbezieht, besteht hier Anpassungsbedarf. Die Einrichtung von zusätzlichen Unisex-Toiletten, die allen Geschlechtern offenstehen, kann hier eine Vorgehensweise sein, die vielfach in anderen Lebensbereichen bereits umgesetzt wird. Es empfiehlt sich im Zweifel vor der Umsetzung ...

Stand: 13.03.2019

Dialog: 42630