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Nach welchen Kriterien ist zu entscheiden, ob Heimarbeit vorliegt?

unterstellt -unabhängig vom konkreten Einzelfall- für den Heimarbeiter eine soziale Schutzbedürftigkeit. Eine Beschränkung auf bestimmte Angestelltentätigkeiten kann dem Begriff „erwerbsmäßig“, der im § 2 Abs. 1 HAG genannt ist, nicht entnommen werden.Im Einzelfall kann auch eine qualifizierte Angestelltentätigkeit unter § 2 Abs. 1 HAG fallen, wenn dies der Schutzgedanke des HAG rechtfertigt. Oft ...

Stand: 01.12.2016

Dialog: 5665

Sind die im Homeoffice oder im Flex-Office tätigen Personen als in "Heimarbeit Beschäftigte" nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz zu sehen? Wie sind diese bei der Ermittlung der Einsatzzeiten zu berücksichtigen.

Die Annahme, dass die Mitarbeitenden im Homeoffice/Flexoffice keine Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitsgesetz (HAG) sind, ist zu bestätigen. Die Mitarbeitenden bleiben Arbeitnehmer.Nach § 2 Abs. 1 des HAG ist Heimarbeiter, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) alleine oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zw ...

Stand: 22.02.2023

Dialog: 43767