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Sind die im Homeoffice oder im Flex-Office tätigen Personen als in "Heimarbeit Beschäftigte" nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz zu sehen? Wie sind diese bei der Ermittlung der Einsatzzeiten zu berücksichtigen.

Die Annahme, dass die Mitarbeitenden im Homeoffice/Flexoffice keine Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitsgesetz (HAG) sind, ist zu bestätigen. Die Mitarbeitenden bleiben Arbeitnehmer.Nach § 2 Abs. 1 des HAG ist Heimarbeiter, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) alleine oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zw ...

Stand: 22.02.2023

Dialog: 43767

Nach welchen Kriterien ist zu entscheiden, ob Heimarbeit vorliegt?

. alternierenden Telearbeit nicht vom Geltungsbereich des Heimarbeitsgesetzes erfasst.Eine einzelfallbezogene Entscheidung ist somit im vorliegenden Fall zu treffen. Auskunft kann die für ihren Betriebssitz zuständige Behörde geben.Informationen zur Heimarbeit erhalten sie unter https://www.mags.nrw/heimarbeit ...

Stand: 01.12.2016

Dialog: 5665