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Sind die im Homeoffice oder im Flex-Office tätigen Personen als in "Heimarbeit Beschäftigte" nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz zu sehen? Wie sind diese bei der Ermittlung der Einsatzzeiten zu berücksichtigen.

Die Annahme, dass die Mitarbeitenden im Homeoffice/Flexoffice keine Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitsgesetz (HAG) sind, ist zu bestätigen. Die Mitarbeitenden bleiben Arbeitnehmer.Nach § 2 Abs. 1 des HAG ist Heimarbeiter, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) alleine oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden ...

Stand: 22.02.2023

Dialog: 43767

Nach welchen Kriterien ist zu entscheiden, ob Heimarbeit vorliegt?

Wer Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitsgesetzes (HAG) ist, wird auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des HAG beurteilt. Zu dem Begriff der Heimarbeit gibt es jedoch verschiedene Kommentare und gerichtliche Ausführungen. Grundsätzlich erstreckt sich das Heimarbeitsgesetz auch auf Angestelltentätigkeiten, wenn eine Büroheimarbeit vereinbart wird und eine Schutzbedürftigkeit vorliegt.Das HAG ...

Stand: 01.12.2016

Dialog: 5665