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Gilt das Mutterschutzgesetz, wenn ich zwar in Deutschland wohne, aber in Belgien arbeite?

Für das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt das Territorialprinzip, das heißt, dass es grundsätzlich nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt. Bei einer Beschäftigung in Belgien finden die deutschen Vorschriften also dort keine Anwendung, auch wenn Sie in Deutschland wohnen. Dies schließt auch die im Mutterschutzgesetz verankerten finanziellen Ansprüche ein.Hinweise:Die Richtlinie 92 ...

Stand: 02.08.2024

Dialog: 22518

Dürfen schwangere Mitarbeiterinnen noch ins Ausland entsendet werden?

Deutschland (Territorialprinzip). „Ist der Arbeitsort dagegen im Ausland gelegen, so greift das MuSchG grundsätzlich nicht – es gelten dann die ausländischen Rechtsvorschriften. Anders ist dies nur, wenn der Beschäftigungsort im Wege einer Entsendung bloß vorübergehend im Ausland liegt; das MuSchG bleibt im Wege der Ausstrahlung gem. § 4 SGB IV umfassend anwendbar (BSG 4.7.1962, BSGE 17, 173 = NJW 1962 ...

Stand: 26.08.2024

Dialog: 43997