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Darf ein 17-jähriger Jugendlicher im Rahmen seiner Ausbildung im 1. Lehrjahr ins europäische Ausland mitgenommen werden?

Sachlich gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG für jede Tätigkeit, die ein Jugendlicher in seiner Abhängigkeit vom Arbeitgeber oder Ausbilder im Rahmen seiner Ausbildung üblicherweise aufgetragen wird.Das JArbSchG gilt auch für die Beschäftigung von Jugendlichen im Ausland, sofern das Ausbildungsverhältnis in Deutschland begründet wurde und nur eine vorübergehende Entsendung vorliegt ...

Stand: 31.05.2019

Dialog: 11880

Ist das Jugendarbeitsschutzgesetz auch zu beachten, wenn eine TV-Produktion im europäischen Ausland stattfindet?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bezieht sich auf die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland. Insoweit gilt das Territorialitätsprinzip, also es gilt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt auch für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen im Ausland, sofern das Beschäftigungsverhältnis im Bundesgebiet begründet wurde und nur ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6668