Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 21 bis 22 von 22 Treffern

Ist die Beschäftigung von Schülern, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, am Wochenende zulässig?

Für Jugendliche, also Personen über 15 Jahre, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten die Bestimmungen ab §§ 8 ff. des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) findet auf den Schulbesuch keine Anwendung. Deshalb ist es zulässig, Jugendliche außerhalb der Unterrichtszeit, z. B. in Cafés, zu beschäftigen. Bei der Beschäftigung ist Folgendes ...

Stand: 18.11.2022

Dialog: 42755

Ein 14-jähriger soll in Gartenprojekt in der Schule mit einem Freischneider hantieren. Unter welchen Bedingungen ist dies möglich?

In einer Musterbetriebsanweisung der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) findet sich hierzu folgende Aussage:Personen unter 18 Jahren dürfen Freischneider nur zu Ausbildungszwecken und unter fachkundiger Aufsicht bedienen! Personen unter 15 Jahren dürfen generell nicht mit Freischneidern arbeiten!Begründung:Bei Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ...

Stand: 03.04.2024

Dialog: 255

Ergebnisseiten:
«12