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Dürfen 8-14-jährige Schüler im Rahmen eines Schulprojektes einmal pro Woche für 2-3 Stunden in Kindergärten, Behinderteneinrichtungen etc. geschickt werden, um dort zu helfen?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und die dazu erlassene Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV verbieten grundsätzlich die Beschäftigung von Kindern.Ausnahmen nach dem JArbSchG und der KindArbSchV gelten faktisch nur für Kinder über 13 Jahren, d.h. dass die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren tabu ist.Nur dann, wenn eine nach den Schulgesetzen der Länder geregelte schulische ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 18417

Darf ich einen Dreizehnjährigen mit der Auslieferung von Arzneimitteln beschäftigen?

vor einer Beschäftigungsaufnahme auch bei bereits 16 Jahre alten Schülerinnen und Schülern stets nach der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht erkundigen. In Zweifelsfällen kann die Vorlage einer Schulbescheinigung für Klarheit sorgen.Ausnahmen vom Grundsatz des Verbots der Kinderarbeit sind in einem eng begrenzten Rahmen nach der zum JArbSchG erlassenen Kinderarbeitsschutzverordnung erlaubt. Demnach können Kinder über 13 Jahren ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 4801