Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Ist die Beschäftigung von Schülern, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, am Wochenende zulässig?

Für Jugendliche, also Personen über 15 Jahre, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten die Bestimmungen ab §§ 8 ff. des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) findet auf den Schulbesuch keine Anwendung. Deshalb ist es zulässig, Jugendliche außerhalb der Unterrichtszeit, z. B. in Cafés, zu beschäftigen. Bei der Beschäftigung ist Folgendes zu beachte ...

Stand: 18.11.2022

Dialog: 42755

Darf ich einen Dreizehnjährigen mit der Auslieferung von Arzneimitteln beschäftigen?

und vollzeitpflichtige Jugendliche mit leichten und und altersgerechten Arbeiten beschäftigt werden. Dazu zählen im wesentlichen das Austragen von Zeitungen, Anzeigenblättern und Werbeprospekten sowie Handreichungen beim Sport. In privaten und landwirtschaftlichen Haushalten sind u. a. die Erteilung von Nachhilfeunterricht, die Betreuung von Haustieren oder Botengänge erlaubt.Tätigkeiten dieser Art dürfen Kinder ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 4801