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Besteht der Versicherungsschutz auch dann, wenn man eine Stunde vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn in den Betrieb kommt?

Kolleginnen ggf. nicht geglaubt wird, dass sie so früh anfangen wollen zu arbeiten.Dieser Verdacht läßt sich leicht entkräften, da ein von Ihnen genannter früher Arbeitstermin offensichtlich relativ häufig vorkommt. Es genügt, wenn Sie über eine Stempelkarte verfügen, durch die belegt ist, dass Sie gelegentlich oder regelmäßig Ihre Arbeit sehr früh anfangen. Gibt es keine Stempelkarten, so ist eine Aussage ...

Stand: 09.07.2024

Dialog: 5459

Wenn ein versicherter Arbeitnehmer verunfallt, besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Arbeitnehmer zuvor Alkohol getrunken hat, z.B. bei einem Arbeitsessen?

können."In der DGUV Regel 100-001 wird dazu unter Nr. 3.1.2 erläuternd ausgeführt:"Wirkung und Nachwirkung von Alkohol und anderen DrogenDie Vorgaben betreffen insoweit auch den Bereich der persönlichen Lebensführung des Versicherten, sofern die Auswirkungen des Konsums von Alkohol oder anderen Drogen während der Freizeit in die Arbeitszeit hineinreichen. Häufig wird die über den akuten Rauschzustand hinausgehende ...

Stand: 15.02.2024

Dialog: 9335