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Ist es zwingend erforderlich, dass die Behörde eine Kopie der an den Unfallversicherungsträger zugesandten Unfallanzeige erhalten muss?

bei dem Amt für Arbeitsschutz) zu übersenden. Bei Unfällen in Unternehmen, die der bergbehördlichen Aufsicht unterstehen, ist die Durchschrift an die zuständige untere Bergbehörde zu übersenden. Wird eine Berufskrankheit angezeigt, übersendet der Unfallversicherungsträger eine Durchschrift der Anzeige unverzüglich der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde ...

Stand: 26.06.2019

Dialog: 9103

Wie schnell müssen "schwere Unfälle" der jeweiligen Berufsgenossenschaft gemeldet werden?

Gesundheitsschäden sind sofort dem zuständigen Unfallversicherungsträger und bei Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht oder der bergbehördlichen Aufsicht unterliegen, auch der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde bzw. der unteren Bergbehörde zu melden (Telefon, Fax, E-Mail)". Eine Abstufung wird dort nicht vorgenommen. Im Zweifelsfall sollte der Sachverhalt im direkten Kontakt ...

Stand: 19.05.2019

Dialog: 14758