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Wie schnell müssen "schwere Unfälle" der jeweiligen Berufsgenossenschaft gemeldet werden?

Die Meldepflicht eines Arbeitsunfalls ist unter § 193 Sozialgesetzbuch - SGB VII geregelt:"Wenn ein Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz oder auf dem Weg von oder zur Arbeit einen Unfall erleidet und so verletzt ist, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist, so hat der Arbeitgeber diesen binnen drei Tagen dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) eine Anzeige ...

Stand: 19.05.2019

Dialog: 14758

Wem muss eine Unfallanzeige (Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung) gemeldet werden?

verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.Bei Unfällen in Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterstehen, hat der Unternehmer eine Durchschrift der Anzeige der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde zu übersenden. (s. § 193 Abs. 7 SGB VII) Bis auf wenige Ausnahmen, z.B. landwirtschaftliche Betriebe ohne Beschäftigte, unterstehen alle Betriebe der allgemeinen ...

Stand: 27.06.2025

Dialog: 11304