Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Handelt es sich um einen Wegeunfall, wenn eine Person auf dem Weg zur Arbeit in einem Mehrfamilienhaus auf der Treppe stürzt?

Hierzu lässt sich auf der Internetseite der BGHW folgendes nachlesen:"Passiert auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg ein Unfall, spricht man von Wegeunfall. Grundsätzlich ist der direkte Weg zwischen Wohnung und Firma versichert. (...)Der Versicherungsschutz beginnt und endet an der Außentür des Wohngebäudes."Hinweis:Auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R ...

Stand: 10.03.2023

Dialog: 42901

Ist ein Unfall innerhalb der Wohnung bei Rufbereitschaft ein Arbeitsunfall?

Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R , beginnt der versicherte Weg grundsätzlich an der Haustür. Darauf weisen die Träger der gesetzlichen Unfallersicherung auch in Ihren entsprechenden Informationen hin. In den FAQ's der BG ETEM läßt sich zu der Frage:  "Bin ich bei Bereitschaftsdiensten (Rufbereitschaft, Notdienst) versichert?" folgende Antwort ...

Stand: 18.12.2014

Dialog: 13257