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Was ist bei einem firmeneigenen Fitnessbereich, den die Beschäftigten in ihrer Freizeit benutzen können, aus der Sicht des Arbeitsschutzes zu beachten?

Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die BetrSichV gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die beim Betriebssport genutzten Fitnessgeräte sind keine Arbeitsmittel und fallen somit nicht unter den Anwendungsbereich ...

Stand: 31.05.2022

Dialog: 42189

Nutzungsdauer und Prüfintervalle von Hubwerken

des verbrauchten Anteils der theoretischen Nutzungsdauer entfallen, wenn sie einer regelmäßigen zustandsbezogenen Instandhaltung unterliegen, bei der Schäden, die zu einem Lastabsturz führen können, rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.   Anmerkung: Die Bestimmung des § 37 Abs. 5 Nr. 3 DGUV Vorschrift 54 ist nicht an bisherige regelmäßige Prüfungen durch Sachverständige gebunden. Sie trägt der Tatsache ...

Stand: 21.02.2017

Dialog: 28610