Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 21 bis 22 von 22 Treffern

Nutzungsdauer und Prüfintervalle von Hubwerken

Vorschrift 54 festgestellt, dass bereits mehr als 90 % verbraucht sind, ist eine Generalüberholung unverzüglich zu veranlassen. Diese muss spätestens bis zum 31. Dezember 1997 durchgeführt sein.   2.    Ist die Ermittlung des verbrauchten Anteils der theoretischen Nutzungsdauer nach § 23 Abs. 4 DGUV Vorschrift 54 nicht möglich, ist spätestens 10 Jahre nach Inbetriebnahme eine Generalüberholung ...

Stand: 21.02.2017

Dialog: 28610

Müssen Unternehmen eine ständige -z.B. durch unterbrechungsfreie Stromversorgung- Telefonverbindung für Notfälle zur Verfügung stellen?

sein müssen. Mobiltelefone können unter Umständen ebenfalls genutzt werden; dabei muss aber sichergestellt werden, dass die Mobiltelefone auch an dem erwarteten Ort zur Verfügung stehen.Eine extra gesicherte Verbindung (Standleitung) und/oder ausfallsichere Telefonverbindung (durch Notstrom) ist ggf. in Betriebsstätten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial erforderlich, z.B. bei Betrieben die den Pflichten der 12. BimSchV ...

Stand: 05.02.2018

Dialog: 6611

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