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Dürfen Bescheinigungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge elektronisch aufbewahrt werden? Wie lange sind sie aufzubewahren?

. Die beim Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV verbleibenden ärztlichen Unterlagen müssen nach der Arbeitsmedizinischen Regel AMR Nummer 6.1 -Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen- mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Sie sind mindestens 40 Jahre aufzubewahren soweit sie Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen oder Zubereitungen der Kategorie K 1 oder K 2 ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 42228

Wann ist ein "Erlaubnisschein" bei Arbeiten in Schächten, z.B. von abwassertechnischen Anlagen, notwendig?

Grundsätzlich sind die Vorgaben der DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" einzuhalten.Im Anwendungsbereich lässt sich unter Abschnitt 2.1 u. a. Folgendes nachlesen:"Behälter und enge Räume sind allseits oder überwiegend von festen Wandungen umgebene Bereiche, in denen aufgrund ihrer räumlichen Enge, von zu geringem Luftaustausch ...

Stand: 31.03.2022

Dialog: 43579

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