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Wer muss die Nutzung bei der BG anzeigen, wenn das Personeneaufnahmemittel von der Kranfirma und der Mitarbeiter im Korb von einer anderen Firma gestellt wird?

Sicherheitsmaßnahmen sind die in der BG-Regel "Hochziehbare Personenaufnahmemittel" (BGR 159, bisherige ZH 1/461) genannten Bestimmungen." In der DGUV Regel 101-005 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel" (bisher BGR 128) befindet sich in der Nummer 5 "Betrieb" in der Nummer 1.1.1 "Inbetriebnahme" ebenfalls die Zweiwochenfrist: "Der Unternehmer hat die erste Inbetriebnahme des hochziehbaren Personenaufnahmemittels ...

Stand: 15.03.2017

Dialog: 28447

Nutzungsdauer und Prüfintervalle von Hubwerken

Vorschrift 54 festgestellt, dass bereits mehr als 90 % verbraucht sind, ist eine Generalüberholung unverzüglich zu veranlassen. Diese muss spätestens bis zum 31. Dezember 1997 durchgeführt sein.   2.    Ist die Ermittlung des verbrauchten Anteils der theoretischen Nutzungsdauer nach § 23 Abs. 4 DGUV Vorschrift 54 nicht möglich, ist spätestens 10 Jahre nach Inbetriebnahme eine Generalüberholung ...

Stand: 21.02.2017

Dialog: 28610