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Muss ich mich als Personalvertretung um den Arbeitsunfall eines Mitarbeiters einer Fremdfirma kümmern?

Sofern es sich um keine Arbeitnehmerüberlassung i.S. des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) handelt, ist für Fremdfirmenbeschäftigten im Rahmen eines Werkvertrages grundsätzlich deren Arbeitgeber arbeitsschutzrechtlich verantwortlich. Dem Betriebsrat des Betriebes, in dem Fremdfirmenbeschäftigte tätig werden, stehen aber in jedem Fall Unterrichtungsrechte gem. § 80 Betriebsverfassungsgesetz ...

Stand: 20.02.2015

Dialog: 5590

Wer haftet bei Arbeitsunfällen, wenn der Mitarbeiter nicht nach den Unterweisungen handelt?

Im geschilderten Fall ist zu unterscheiden zwischen der Verantwortung im Arbeitsschutzrecht, der strafrechtlichen Verantwortung und der privatrechtlichen Haftung. Wenn ein Arbeitgeber oder eine verantwortliche Person nach § 13 Arbeitsschutzgesetz alle Pflichten nach arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften erfüllt hat und - wie hier unterstellt - der Unfall eindeutig auf das Fehlverhalten des Beschäf ...

Stand: 15.03.2017

Dialog: 3666