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Hat der Betriebsrat die Möglichkeit über die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber anzuweisen, einen defekten Bürostuhl auszutauschen?

von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige (Arbeitsschutz-) Behörde (in NRW sind dies die Arbeitsschutzdzernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) wenden. Hierdurch dürfen dem Beschäftigten keine Nachteile entstehen. Ein geeignetes Forum Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen ist der Arbeitsschutzausschuss.Wir empfehlen, das Thema im Arbeitsschutzausschuss ...

Stand: 19.02.2018

Dialog: 2378

Wie muss der Arbeitgeber Hinweise zu eventuellen Unfallgefahren behandeln, wenn diese mündlich und schriftlich mitgeteilt wurden?

Arbeitsschutzbehörde (in NRW sind dies die Arbeitsschutzdzernate der Bezirksregierungen und in Hamburg ist dies das Amt für Arbeitsschutz) wenden. Hierdurch dürfen dem Beschäftigten keine Nachteile entstehen (§ 17 ArbSchG). ...

Stand: 19.02.2018

Dialog: 4388