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Darf ein Generalübernehmer Einfluss auf die Gefährdungsbeurteilung der Nachunternehmer nehmen bzw. diese prüfen?

Die Gefährdungsbeurteilung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- Aufgabe des Arbeitgebers. Beim Werksvertrag bleibt der Nachunternehmer Arbeitgeber für seine Beschäftigten, die Gefährdungsbeurteilung ist damit ausschließlich seine Angelegenheit (vgl. Factsheet 80 der OSHA . Auf die Regelungen der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention (insbesondere § 5 - Vergabe von Aufträgen) weisen wir ...

Stand: 28.07.2022

Dialog: 11332

Wozu gibt es die objektorientierte Gefährdungsermittlung, wenn diese nicht ausreichend ist für eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen?

Vorgehensweise ist nach dem o. g. Gesetzesauszug aber ebenfalls zulässig, wenn damit die Tätigkeit im Betrieb abdeckend beurteilt ist. Fazit: Ob "objektbezogene", d. h. arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung am stationären Arbeitsplatz oder "arbeitsablauforientierte" Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung aller Tätigkeiten insbesondere bei instationären Arbeitsplätzen, beides ist rechtskonform, sofern ...

Stand: 11.06.2015

Dialog: 24035