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Wer ist für die jährliche Sicherheitsunterweisung unserer Freelancer verantwortlich?

Sonderfall stellen die externen Freelancer ohne eigene Beschäftigte dar. Diese sind selbstständig und fallen damit nicht in den Anwendungsbereich des ArbSchG, aber in den Anwendungsbereich der DGUV Vorschrift 1. Sie sind damit durch berufsgenossenschaftliches Recht zur Zusammenarbeit verpflichtet. Hier empfiehlt sich eine Einweisung durch Sie, um auf die Besonderheiten Ihres Unternehmens aufmerksam ...

Stand: 08.05.2025

Dialog: 25455

Wie haften Kirchenvorstände für Versäumnisse beim Arbeitsschutz?

bei grober Fahrlässigkeit in Frage und bei einem solchen Verschuldensgrad tritt keine Versicherung ein - was erst Recht für Vorsatz gilt.Das Unterlassen der Gefährdungsbeurteilungen und unterlassene Aufklärungen können, ebenso wie das unsorgfältige Auswählen von Personal, auch zu einer Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung führen. Zu einer Freiheitsstrafe werden Sie nach unserer Erfahrung ...

Stand: 15.10.2019

Dialog: 5472

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