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Überwiegen beim Rindenmulch als Bodenbelag für Spielplätze die Vorteile oder die Nachteile?

Rindenmulch ist als Bodenbelag für Spielplätze zulässig. Wegen der in der Frage angeführten Beschwerden kann natürlich auch ein anderer Bodenbelag verwendet werden. Die für Spielplätze zulässigen Bodenbeläge werden in der DGUV Information 202-022 (bisher: GUV-SI 8017) "Außenspielplätze und Spielplatzgeräte", Ziffer 4.2, genannt. Hier wird u.a. Rindenmulch (Korngröße 20 mm bis 80 mm ...

Stand: 25.09.2015

Dialog: 2191

Welche Vorschriften muss ich bei dem Kauf eines neuen Teppichs in einer Kindertagesstätte für eine Bauecke beachten?

werden kann.Stolpergefahren, die z. B. durch unterschiedliche Bodenhöhen oder unterschiedliche rutschhemmende Bodenbeläge entstehen können, müssen vermieden werden. In Gebäuden gilt ein Höhenunterschied von mehr als 4 mm als Stolperstelle. Ziel ist also, Höhenunterschiede zu vermeiden oder zu minimieren; dies gilt auch für Einbauten wie umlaufende Türrahmen. Spielteppiche sollten wegen der Stolpergefahr möglichst ...

Stand: 22.06.2022

Dialog: 13890