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Überwiegen beim Rindenmulch als Bodenbelag für Spielplätze die Vorteile oder die Nachteile?

Rindenmulch ist als Bodenbelag für Spielplätze zulässig. Wegen der in der Frage angeführten Beschwerden kann natürlich auch ein anderer Bodenbelag verwendet werden. Die für Spielplätze zulässigen Bodenbeläge werden in der DGUV Information 202-022 (bisher: GUV-SI 8017) "Außenspielplätze und Spielplatzgeräte", Ziffer 4.2, genannt. Hier wird u.a. Rindenmulch (Korngröße 20 mm bis 80 mm ...

Stand: 25.09.2015

Dialog: 2191

Welche Vorschriften muss ich bei dem Kauf eines neuen Teppichs in einer Kindertagesstätte für eine Bauecke beachten?

Anforderungen an den Bau und die Ausrüstung von Kindergärten sind in der DGUV Regel 102-602 "Branche Kindertageseinrichtungen" genannt.Dort wird auf Seite 24 gefordert:"Geeignete Bodenbeläge einsetzenFür alle Aufenthaltsbereiche gilt: ebene, rutschhemmende und leicht zu reinigende Fußbodenbeläge entsprechend der Nutzung wählen. Im Sinne der Barrierefreiheit sollten sie auch taktil und visuell ...

Stand: 22.06.2022

Dialog: 13890