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Was ist bei der Umgestaltung eines Schulhofes mit Spielgeräten zu beachten?

Grundsätzlich sind bei der Gestaltung von Schulhöfen oder Spielplätzen an Schulen und Kindergärten die baurechtlichen Vorschriften maßgebend. Für NRW besteht neben der Landesbauordnung u. a. die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten. Für die hieraus resultierenden Anforderungen bitten wir die zuständige Bauverwaltung oder Schulaufsichtsverwaltung anzusprechen. Anforderungen und Informat ...

Stand: 24.09.2015

Dialog: 6253

Überwiegen beim Rindenmulch als Bodenbelag für Spielplätze die Vorteile oder die Nachteile?

Rindenmulch ist als Bodenbelag für Spielplätze zulässig. Wegen der in der Frage angeführten Beschwerden kann natürlich auch ein anderer Bodenbelag verwendet werden. Die für Spielplätze zulässigen Bodenbeläge werden in der DGUV Information 202-022 (bisher: GUV-SI 8017) "Außenspielplätze und Spielplatzgeräte", Ziffer 4.2, genannt. Hier wird u.a. Rindenmulch (Korngröße 20 mm bis 80 mm) als geeigneter ...

Stand: 25.09.2015

Dialog: 2191