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Gibt es die Verpflichtung, Brandschutztüren in Gebäuden nachzurüsten?

Nach der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV müssen Pendeltüren und -tore durchsichtig sein oder ein Sichtfenster haben (Ziffer 1.7 Anhang ArbStättV). Nach Ziffer 2.3 Absatz 2 des Anhangs der ArbstättV gilt folgendes: Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen a. sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arb ...

Stand: 11.09.2015

Dialog: 4281

Muss eine Brandabschnittstrennung zwischen zwei nebeneinander liegenden Räumen vorhanden sein, die zum Spritzlackieren und Trocken dienen?

feuerbeständig (F 90 nach DIN 4102) sein. – Bauteile wie Fenster und Türen zu angrenzenden Räumen sowie Lüftungsschächte müssen mindestens feuerhemmend (F 30 bzw. T 30 bzw. L 30 nach DIN 4102) ausgeführt und entsprechend gekennzeichnet sein. Für Abdunsträume und -bereiche, Trocknungsräume und -bereiche gelten die v. g. Anforderungen gleichfalls. Ob deshalb ein Lackierraum von einem Abdunstungsraum ...

Stand: 11.09.2015

Dialog: 13628