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Belastungen eines Nichtrauchers im ambulanten Pflegedienst durch rauchende Pflegende und Allergie durch Katzen in Wohnungen der zu Pflegenden

Der beschriebene Sachverhalt ist aus hiesiger Sicht keine Frage der Prioritätensetzung zwischen Gesundheitsschutz des Beschäftigten und der Intimsphäre eines pflegebedürftigen Menschen.Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist zunächst einmal festzustellen, dass ein Arbeitsplatz im ambulanten Pflegedienst nicht im Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) liegt. Somit greifen auch nicht die ...

Stand: 14.12.2023

Dialog: 1131

Ist der Arbeitgeber berechtigt, das Rauchen z.B. im Freien auf Baustellen zu verbieten?

. Wenn die rauchenden Beschäftigten jedoch an einem Ort im Freien rauchen, von dem aus die nicht rauchenden Beschäftigten nicht durch Tabakrauch gefährdet werden, könnte zumindest die Regelung der ArbStättV nicht mehr für ein Rauchverbot herangezogen werden.Es ist nicht Zweck der ArbStättV, z. B. Arbeitszeitverluste durch Rauchpausen zu verhindern. Die Regelungen der ArbStättV dienen einzig der Sicherheit ...

Stand: 28.09.2023

Dialog: 5039