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Was müssen wir beachten, wenn wir in unseren Fertigungsbereichen ein generelles Rauchverbot aussprechen möchten (kein Betriebsrat)?

Nach § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Seitdem hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ein einklagbares Recht auf geeignete Regelungen zum Nichtraucherschutz. M ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6561

Wie können wir der Verpflichtung zum Nichtraucherschutz gerecht werden, wenn die Beeinträchtigungen von den Mitarbeitern der Mitmieter ausgehen?

dieser Pflicht bezogen auf seine Beschäftigten nachkommen. Der Arbeitgeber sollte den Kontakt mit dem Arbeitgeber(n) der bei ihnen anwesenden Beschäftigten suchen. Dabei sollte das Problem diskutiert werden wie alle Mitarbeiter vor Tabakrauch geschützt werden können. Ein Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung des  § 5 ArbStättV sollte bei den Verantwortlichen Anklang finden. Hilfreich ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6226