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Ist der Nichtraucherschutz erfüllt, wenn die Nichtraucher schriftlich bestätigen, dass sie Räume, die auch von Rauchern genutzt werden, freiwillig nutzen?

des Passivrauchens ist nicht möglich.Sofern im Betrieb einzelne Raucherräume eingerichtet sind, bleibt es den nichtrauchenden Beschäftigten natürlich freigestellt, diese aufzusuchen oder nicht. Im Ergebnis muss sichergestellt werden, dass zu den Bereichen, zu denen die nichtrauchenden Beschäftigte Zutritt haben (z. B. Arbeitsraum, Arbeitsplatz, Besprechungsräume, Verkehrswege wie Treppenraum und Flur, Pausen ...

Stand: 29.08.2019

Dialog: 9640

Was müssen wir beachten, wenn wir in unseren Fertigungsbereichen ein generelles Rauchverbot aussprechen möchten (kein Betriebsrat)?

in denen das Rauchen zukünftig untersagt ist, und über Hilfemöglichkeiten zur Raucherentwöhnung informiert werden. Dies kann durch eine Betriebsversammlung und/oder durch Aushänge und Ankündigungen im Firmennetz erfolgen. Die Bereiche, in denen ein Rauchverbot besteht, sollten ausreichend mit dem Zeichen - P001 "Rauchen Verboten" gemäß der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6561