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Was müssen wir beachten, wenn wir in unseren Fertigungsbereichen ein generelles Rauchverbot aussprechen möchten (kein Betriebsrat)?

nicht einfach aufhören kann. Das Verbot eines bislang geduldeten oder akzeptierten Verhaltens ohne gleichzeitige Hilfsangebote führt bei den Betroffenen zu Widerständen, die sich nicht zuletzt auch in schlechterer Arbeitsleistung äußern können. Schon im Vorfeld der Einführung von Rauchverboten sollte die Belegschaft und hier insbesondere die betroffenen Raucher, über den Zeitpunkt und die Betriebsbereiche ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6561

Wie können wir der Verpflichtung zum Nichtraucherschutz gerecht werden, wenn die Beeinträchtigungen von den Mitarbeitern der Mitmieter ausgehen?

Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit seine Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Das bedeutet, aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht besteht hier eine Arbeitgeberpflicht den Nichtraucherschutz zu gewährleisten. Die ArbStättV gibt dem Arbeitgeber ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6226