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Belastungen eines Nichtrauchers im ambulanten Pflegedienst durch starke Raucher und Allergie durch Katzen in Wohnungen der zu Pflegenden

Der beschriebene Sachverhalt ist aus hiesiger Sicht keine Frage der Prioritätensetzung zwischen Gesundheitsschutz des Beschäftigten und der Intimsphäre eines pflegebedürftigen Menschen.Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist zunächst einmal festzustellen, dass ein Arbeitsplatz im ambulanten Pflegedienst nicht im Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) liegt. Somit greifen ...

Stand: 18.06.2025

Dialog: 1131

Wie können wir der Verpflichtung zum Nichtraucherschutz gerecht werden, wenn die Beeinträchtigungen von den Mitarbeitern der Mitmieter ausgehen?

Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit seine Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Das bedeutet, aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht besteht hier eine Arbeitgeberpflicht den Nichtraucherschutz zu gewährleisten. Die ArbStättV gibt dem Arbeitgeber ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6226