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Muss ich es hinnehmen, dass das Gebäude, in dem ich arbeite, mit schwarzem Schimmel befallen ist?

die Einbeziehung der öffentlichen Arbeitsschutzinstitutionen, die nicht nur informieren und beraten, sondern auch die erforderlichen Rechtsmittel wahrnehmen können. Zuständiger Ansprechpartner für Information und Beratung sowie Aufsichtsbehörde ist die für den Ort der Arbeitsstelle zuständige Arbeitsschutzbehörde. In Nordrhein-Westfalen liegt die Zusätndigkeit bei den Arbeitsschutzdezernaten ...

Stand: 14.12.2018

Dialog: 978

Was kann bei Schimmelpilzbefall am Arbeitsplatz unternommen werden?

erreicht, wäre der nächste Schritt die Einbeziehung der öffentlichen Arbeitsschutzinstitutionen, die nicht nur informieren und beraten, sondern auch die erforderlichen Rechtsmittel wahrnehmen können. Zuständiger Ansprechpartner für Information und Beratung sowie Aufsichtsbehörde sind die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer. ...

Stand: 06.07.2024

Dialog: 896

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