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Gibt es eine Temperatur, ab der eine Arbeit nicht mehr verrichtet werden darf/muss ?

Es existiert keine Vorschrift, in der eine bestimmte Temperaturgrenze aufgeführt ist, ab der Arbeiten nicht mehr verrichtet werden dürfen oder Arbeitnehmer die Arbeit einstellen können. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG – hat der Arbeitgeber an den Arbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Auf der Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der vorliegenden ...

Stand: 09.10.2015

Dialog: 3965

Müssen für Saisonarbeitskräfte auf Feuerwachtürmen sanitäre Einrichtungen wie Toiletten und Waschgelegenheiten eingerichtet werden?

werden.Es ist daher Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen, wie die Bereitstellung von Toiletten und Waschgelegenheiten zu ermöglichen ist. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ggf. Betriebsarzt sind in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.Sollte in unmittelbarer Nähe die Nutzung von Toiletten den Arbeitnehmern z. B. in Gasthäusern, Forsthaus ...

Stand: 09.09.2021

Dialog: 8179