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Darf man ein Gerüst dauerhaft (z. B mehr als ein Jahr) stehen lassen?

•        Warnhinweise•        das Datum der letzten Prüfung Im Verlauf der weiteren Verwendung sind weitere Prüfungen erforderlich. Diese „wiederkehrende“ Prüfungen sind in Nummer 5.3 beschrieben:“Jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten von Beschäftigten gebrauchen lasst, hat zuvor eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle durch eine qualifizierte Person ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 43451