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In unserem Betrieb müssen Arbeiten durchgeführt werden, die zu den gefährlichen Arbeiten gemäß der DGUV-Regel 100-001 (Punkt 2.7.1) zählen. Ist es dann zwingend notwendig, dass die Arbeiten in Anwesenheit mehrerer Personen durchgeführt werden?

Unter dem Punkt 2.7.2 der DGUV Regel 100-001 ist folgendes nachzulesen:"Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt.Grundsätzlich sollte eine „gefährliche Arbeit“ nicht von einer Person allein ausgeführt werden. Ausnahmsweise kann es aus betrieblichen Gegebenheiten notwendig sein, eine Person allein ...

Stand: 14.08.2019

Dialog: 42807

Ist generell bei Arbeiten im Labor während der gesamten Arbeitszeit eine aufsichtsführende Person erforderlich?

- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt.Grundsätzlich sollte eine „gefährliche Arbeit" nicht von einer Person allein ausgeführt werden. Ausnahmsweise kann es aus betrieblichen Gegebenheiten notwendig sein, eine Person allein mit einer „gefährlichen Arbeit" zu beauftragen. In diesem Fall hat der Unternehmer in Abhängigkeit von der Gefährdung an Einzelarbeitsplätzen geeignete Maßnahmen ...

Stand: 30.04.2019

Dialog: 5826