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Darf auf einer Baustelle die Waschgelegenheit sich in 5 Minuten Entfernung befinden?

vor und nach der Arbeit grundsätzlich keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Umkleide- und Waschzeiten sind dann zur Arbeitszeit im Sinne des ArbZG zu zählen, wenn sie aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen ausdrücklich im Arbeitsschutzrecht vorgeschrieben werden, z. B. beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Dieses müsste in der vom Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft ...

Stand: 15.09.2017

Dialog: 14489

Ist ein Sitzball eine Alternative zu einen Bürodrehstuhl?

Der Arbeitgeber ist allgemein nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Belastungen und gesundheitlichen Risiken seiner Beschäftigten in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und die nötigen Maßnahmen zu treffen. Bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse ...

Stand: 27.02.2023

Dialog: 12129

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