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Darf man bestehende Brandschutztüren dauerhaft verschließen?

sind unzulässig. Sie sind in inneren Brandwänden nur zulässig, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind. Die Öffnungen müssen feuerbeständige, dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben."Wenn also eine Brandschutztür dauerhaft nicht mehr genutzt werden soll oder der Nutzen der Tür gar nicht mehr da sein kann, weil z.B. ein Schrank davorsteht, dann ist die Tür ...

Stand: 22.12.2024

Dialog: 44061

Frage zur Rauchschutzleiste einer Brandschutztür

gehörigen Montageanleitung stehen Spaltmaße. Diese können bis zu 10 mm im Bereich des Bodens betragen. Auch diese Spaltmaße sind einzuhalten, da wichtige Funktionen der Tür hiervon abhängen.Die in das Türblatt eingebaute Bodendichtung muss auf der ganzen Länge dicht schließen. Zur Kontrolle eignet sich eine Lichtquelle sehr gut. Licht darf also nicht mehr durchscheinen, wenn die Tür geschlossen ...

Stand: 03.04.2024

Dialog: 43920